Die Seminare des ddif sind (vorbehaltlich der Genehmigung) in der Regel gemäß dem Berliner Bildungszeitgesetz (BiZeitG) als Bildungsveranstaltung (Bildungszeit (früher Bildungsurlaub)) anerkannt.
Die vierjährige Ausbildung in erlebnisorientierte Familientherapie und die Weiterbildung "Vom Gehohrsam zur Verantwortung" sind ebenfalls anerkannt als Bildungsveranstaltung nach BiZeitG und in Brandenburg nach der Verordnung über die Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen zur Bildungsfreistellung nach dem BbgWBG.
Wenn in einem anderen Bundesland Bildungsurlaub beantragt werden soll, muss dies mindestens 10 Wochen vor der Veranstaltung bekannt gegeben werden. Zum Teil reichen Arbeitgeber*innen aber auch die Anerkennung aus anderen Bundesländern zur Freistellung aus.