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Förderprogramme der Bundesländer

Der Europäische Sozialfond (ESF) unterstützt die För­de­rung der Be­schäf­ti­gung in Eu­ro­pa. Er ver­bes­sert den Zu­gang zu bes­se­ren Ar­beitsplät­zen, bie­tet Qua­li­fi­zie­rung und un­ter­stützt die so­zia­le In­te­gra­ti­on. Das ESF Plus-Bundesprogramm 2021-2027 wurde am 05. Mai 2022 von der EU-Kommission genehmigt. 

In vielen Bundesländern wird aktuell die Neuauflage von Weiterbildungsförderprogrammen mit modifizierten Inhalten und Förderkonditionen vorbereitet.

Dies sind die Förderprogramme, die wir aktuell kennen und die zu unseren Aus- und Weiterbildungen passen.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir keine Gewähr übernehmen. 

Eine Beratung bei einer regionalen Beratungsstelle ist empfehlenswert.

Brandenburg - Weiterbildungsrichtline 2022

Wer wird gefördert? Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg (natürliche Personen) und Unternehmen, Freiberufler*innen, Vereine und Träger*innen der Jugendhilfe, die ihren Sitz in Brandenburg haben.

Was wird gefördert? Weiterbildungsmaßnahmen aufgrund individueller Bedarfe (Bildungsschecks für Beschäftigte) und Weiterbildung für Beschäftigte in Unternehmen, in Vereinen sowie innerhalb von Träger*innen der Kinder- und Jugendhilfe (Weiterbildungsmaßnahmen zur Kompetenzentwicklung).

Wie wird gefördert? Bildungsscheck für Beschäftigte: Der Zuschuss beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und ist auf maximal 3.000 Euro pro Vorhaben begrenzt. Die Mindestförderhöhe beträgt 500 Euro. Eine Förderung kann zweimal pro Kalenderjahr erfolgen. Der Maßnahmebeginn ist entscheidend.
Weiterbildung in Unternehmen, in Vereinen sowie innerhalb von Träger*innen der Kinder- und Jugendhilfe: Die Förderung beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Mindestförderhöhe beträgt 1000 Euro. Eine Förderung kann je Zuwendungsempfangendem zweimal im Kalenderjahr erfolgen. Der Maßnahmenbeginn ist entscheidend.

Wo finde ich Informationen? https://www.ilb.de/de/arbeit/uebersicht-der-foerderprogramme/weiterbildungsrichtlinie-2022/

Hamburg - Der Weiterbildungsbonus

Wer wird gefördert? Mit dem „Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS“ werden sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Hamburger Unternehmen aller Branchen mit bis zu 249 Angestellten, die ihren Erstwohnsitz in Hamburg haben, über das Hamburger Modell gefördert werden, ergänzende Leistungen des Jobcenters erhalten oder sich in Elternzeit oder Wiedereingliederung befinden.

Was wird gefördert? Gefördert werden berufliche Weiterbildungen, die mindestens acht Stunden umfassen.
Die Weiterbildungen müssen von qualifizierten Anbieter*innen mit entsprechenden Referenzen bzw. der notwendigen fachlichen  Qualifikation durchgeführt werden.

Wie wird gefördert? Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt in den Bereichen Arbeitnehmer*innen und Selbständige in der Regel bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch EUR 750,00.

Wo finde ich Informationen? https://www.zwei-p.org/weiterbildungsbonus/beschaeftigte/

Mecklenburg-Vorpommern - Bildungsscheck

Wer wird gefördert? Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern für ihre Beschäftigten.

Was wird gefördert? Die Teilnahme von Beschäftigten an Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung.

Wie wird gefördert? bis zu 50 Prozent der Lehrgangskosten je Beschäftigten, maximal 3.000 €

Wo finde ich Informationen? https://www.gsa-schwerin.de/leistungen/foerderung-der-aus-und-weiterbildung/bildungsschecks-fuer-unternehmen-1

Nordrhein-Westfalen - Der Bildungsscheck

Wer wird gefördert? Mit dem Bildungsscheck wird aus ESF-Mitteln die Beteiligung an beruflicher Weiterbildung gefördert. Der Bildungsscheck richtet sich dabei insbesondere an Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbstständige sowie kleine und mittlere Unternehmen mit maximal 249 Mitarbeiter*innen.
Gefördert werden Personen im individuellen Zugang, die in Nordrhein-Westfalen wohnen oder arbeiten und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen zwischen 20.000 Euro und 40.000 Euro (bzw. zwischen 40.000 Euro und 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) liegt.
Was wird gefördert? Der Bildungsscheck kann für Weiterbildungen im beruflichen Kontext eingesetzt werden.
Wie wird gefördert? Der Bildungsscheck wird im Rahmen einer Beratung in einer der Beratungsstellen des Landes ausgestellt. Der Bildungsscheck beinhaltet einen Zuschuss von 50% der Ausgaben für eine Weiterbildungsmaßnahme, höchstens jedoch 500 Euro.
Wo finde ich Informationen?​ www.weiterbildungsberatung.nrw.

Niedersachsen - Weiterbildungsförderung

Wer wird gefördert? Das Programm richtet sich an Mitarbeiter*innen von Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen sowie an Betriebsinhaber*innen von kleinen Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten.

Was wird gefördert? Förderfähig sind die Teilnahme- und Prüfungsgebühren für berufsbezogene Weiterbildungen sowie Personalkosten, die durch die weiterbildungsbedingte Freistellung der Mitarbeiter*innen entstehen. Die Kurse müssen berufliche Kompetenzen und Fähigkeiten vermitteln und mit einem Zertifikat abschließen.

Wie wird gefördert? Arbeitgeber*innen erhalten maximal 50 Prozent der Kursgebühren als Zuschuss, die Mindestfördersumme beträgt 1.000 Euro. Der*die Arbeitgeber*in muss mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten selbst tragen. Anträge können Unternehmen fortlaufend bei der zuständigen Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) stellen.

Wo finde ich Informationen?​ https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Weiterbildung-in-Niedersachsen.html#wasfoerdernwir

Rheinland-Pfalz - QualiCheck

Wer wird gefördert? Der QualiScheck fördert abhängig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 20.000 Euro (gemeinsam Veranlagte: 40.000 Euro). Erwerbstätige mit geringerem Einkommen werden nur gefördert, wenn die Weiterbildung mehr als 1.000 Euro inklusive Mehrwertsteuer kostet.

Was wird gefördert? Gefördert werden berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen, die der Verbesserung der Fach-, Methoden- oder Sozialkompetenz dienen. Berufsbezogen sind Weiterbildungen, wenn sie im beruflichen Kontext stehen und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen. Eine mögliche berufliche Weiterentwicklung zur Bewältigung künftiger Anforderungen bzw. ein etwaiger Aufstieg steht der Förderung nicht entgegen.

Wie wird gefördert? Mit dem QualiScheck werden 60% der entstehenden Weiterbildungskosten (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erstattet. Die maximale Förderhöhe beträgt 1.500,- € pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr der Kostenerstattung.

Wo finde ich Informationen?​ https://www.berufliche-weiterbildung.rlp.de/foerderprogramm-qualischeck-2021-2027

Schleswig-Holstein - Der Weiterbildungsbonus

Wer wird gefördert? Erwerbstätige in einem Arbeitsverhältnis, aus dem sie Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielen (u.a. Arbeitnehmer*innen einschließlich geringfügig Beschäftigte und Auszubildende). Erwerbstätige, die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielen (u.a. Selbstständige, Freiberufler*innen).

Was wird gefördert? Durch dieses Programm werden ausschließlich beruflich relevante Weiterbildungsseminare gefördert.

Wie wird gefördert? Gefördert werden bis zu 40 % der Seminarkosten maximal 1.500 Euro pro Antragstellenden und Kalenderjahr. Der*die Arbeitgeber*in oder der*die selbstständig Erwerbstätige hat mindestens 60 % der Seminarkosten zu tragen. Freiberuflich Tätige müssen entsprechend den Arbeitgeberanteil übernehmen.

Wo finde ich Informationen? https://www.ib-sh.de/produkt/a3-weiterbildungsbonus-schleswig-holstein/

Thüringen - Der Weiterbildungsscheck

Wer wird gefördert? Den Weiterbildungsscheck erhalten Erwerbstätige, die für in Thüringen ansässige Unternehmen arbeiten. Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen muss zwischen 20.000 und 40.000 Euro liegen (bei gemeinsam Veranlagten zwischen 40.000 und 80.000 Euro).

Was wird gefördert? Weiterbildungen, die Kenntnisse, Fähigkeiten oder Fertigkeiten für den Beruf vermitteln und bei einem anerkannten bzw. zertifizierten Weiterbildungsträger stattfinden.

Wie wird gefördert? Thüringen gewährt einen Zuschuss zu Weiterbildungen von bis zu 1.000 Euro. Beantragt wird der Weiterbildungsscheck bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung Thüringen (GFAW) in Papierform vor der Anmeldung zum gewünschten Kurs. Die Förderung mit einem Weiterbildungsscheck ist einmal pro Kalenderjahr möglich.

Wo finde ich Informationen? https://www.gfaw-thueringen.de/foerderung/foerderung-a-z/weiterbildungsscheck

 

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Familientherapie und Beratung
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