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ddif - In Beziehung Im Dialog Im Prozess

Förderprogramme der Bundesländer

Der Europäische Sozialfond (ESF) unterstützt die För­de­rung der Be­schäf­ti­gung in Eu­ro­pa. Er ver­bes­sert den Zu­gang zu bes­se­ren Ar­beitsplät­zen, bie­tet Qua­li­fi­zie­rung und un­ter­stützt die so­zia­le In­te­gra­ti­on. Das ESF Plus-Bundesprogramm 2021-2027 wurde am 05. Mai 2022 von der EU-Kommission genehmigt. 

Dies sind die Förderprogramme, die wir aktuell kennen und die zu unseren Aus- und Weiterbildungen passen.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir keine Gewähr übernehmen. 

Eine Beratung bei einer regionalen Beratungsstelle ist empfehlenswert.

Brandenburg - Weiterbildungsrichtline 2022 (gültig bis 30. Juni 2027)

Wer wird gefördert? Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg (natürliche Personen) und Unternehmen, Freiberufler*innen, Vereine, die ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Außenstelle in Brandenburg haben.

Was wird gefördert? Weiterbildungsmaßnahmen aufgrund individueller Bedarfe (Bildungsschecks für Beschäftigte) und Weiterbildung für Beschäftigte in Unternehmen, in Vereinen sowie innerhalb von Träger*innen der Kinder- und Jugendhilfe (Weiterbildungsmaßnahmen zur Kompetenzentwicklung).

Wie wird gefördert? Bildungsscheck für Beschäftigte: Der Zuschuss beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und ist auf maximal 3.000 Euro pro Vorhaben begrenzt. Die Mindestförderhöhe beträgt 500 Euro. Eine Förderung kann zweimal pro Kalenderjahr erfolgen. Der Maßnahmebeginn ist entscheidend.
Weiterbildung in Unternehmen, in Vereinen sowie innerhalb von Träger*innen der Kinder- und Jugendhilfe: Die Förderung beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Mindestförderhöhe beträgt 1000 Euro. Eine Förderung kann je Zuwendungsempfangendem zweimal im Kalenderjahr erfolgen. Der Maßnahmenbeginn ist entscheidend.

Wo finde ich Informationen? https://www.ilb.de/de/arbeit/uebersicht-der-foerderprogramme/weiterbildungsrichtlinie-2022/

Hamburg - Der Weiterbildungsbonus

Wer wird gefördert? Mit dem „Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS“ werden sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Hamburger Unternehmen aller Branchen mit bis zu 249 Angestellten, die ihren Erstwohnsitz in Hamburg haben, über das Hamburger Modell gefördert werden, ergänzende Leistungen des Jobcenters erhalten oder sich in Elternzeit oder Wiedereingliederung befinden.

Was wird gefördert? Gefördert werden berufliche Weiterbildungen, die mindestens acht Stunden umfassen.
Die Weiterbildungen müssen von qualifizierten Anbieter*innen mit entsprechenden Referenzen bzw. der notwendigen fachlichen  Qualifikation durchgeführt werden.

Wie wird gefördert? Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt in den Bereichen Arbeitnehmer*innen und Selbständige in der Regel bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch EUR 750,00.

Wo finde ich Informationen? https://www.zwei-p.org/weiterbildungsbonus/beschaeftigte/

Mecklenburg-Vorpommern - Bildungsscheck

Wer wird gefördert? Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern für ihre Beschäftigten.

Was wird gefördert? Die Teilnahme von Beschäftigten an Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung.

Wie wird gefördert? bis zu 50 Prozent der Lehrgangskosten je Beschäftigten, maximal 3.000 €

Wo finde ich Informationen? https://www.gsa-schwerin.de/leistungen/foerderung-der-aus-und-weiterbildung/bildungsschecks-fuer-unternehmen-1

Nordrhein-Westfalen - Der Bildungsscheck

Nur noch bis 30.06.2024 gültig

Wer wird gefördert? Mit dem Bildungsscheck wird aus ESF-Mitteln die Beteiligung an beruflicher Weiterbildung gefördert. Der Bildungsscheck richtet sich dabei insbesondere an Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbstständige sowie kleine und mittlere Unternehmen mit maximal 249 Mitarbeiter*innen.
Gefördert werden Personen im individuellen Zugang, die in Nordrhein-Westfalen wohnen oder arbeiten und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen zwischen 20.000 Euro und 40.000 Euro (bzw. zwischen 40.000 Euro und 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) liegt.
Was wird gefördert? Der Bildungsscheck kann für Weiterbildungen im beruflichen Kontext eingesetzt werden.
Wie wird gefördert? Der Bildungsscheck wird im Rahmen einer Beratung in einer der Beratungsstellen des Landes ausgestellt. Der Bildungsscheck beinhaltet einen Zuschuss von 50% der Ausgaben für eine Weiterbildungsmaßnahme, höchstens jedoch 500 Euro.
Wo finde ich Informationen?​ www.weiterbildungsberatung.nrw.

Rheinland-Pfalz - QualiCheck

Wer wird gefördert?  Gefördert werden können grundsätzlich alle Beschäftigten mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz, und das ganz unabhängig von der Höhe des Einkommens.

Was wird gefördert? Gefördert werden berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen, die der Verbesserung der Fach-, Methoden- oder Sozialkompetenz dienen. Berufsbezogen sind Weiterbildungen, wenn sie im beruflichen Kontext stehen und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen. Eine mögliche berufliche Weiterentwicklung zur Bewältigung künftiger Anforderungen bzw. ein etwaiger Aufstieg steht der Förderung nicht entgegen. Das ddif ist als als Bildungsträger akkreditiert in Rheinland-Pfalz.

Wie wird gefördert? Mit dem QualiScheck werden 60% der entstehenden Weiterbildungskosten (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erstattet. Die maximale Förderhöhe beträgt 1.500,- € pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr der Kostenerstattung.

Wo finde ich Informationen?​ https://esf.rlp.de/berufliche-weiterbildung/qualischeck

Sachsen - Berufliche Weiterbildung

Wer wird gefördert? natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Sachsen, die erwerbstätig mit bestehendem Arbeitsverhältnis und einem durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommen von maximal 3.700 EUR sind.

Was wird gefördert? Vorhaben der individuell berufsbezogenen Weiterbildung

Wie wird gefördert? Die Gesamtausgaben für die Weiterbildung betragen mindestens 700,00 EUR. Die Gesamtfinanzierung ist gesichert - Sie erhalten den Zuschuss im Anschluss an Ihre Weiterbildung nach Einreichung des Verwendungsnachweises. Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 Prozent. Für geringfügig Beschäftigte gilt ein Fördersatz von in der Regel 80 Prozent. Die Zuwendung beträgt maximal 4.500 EUR.

Wo finde ich Informationen? https://www.sab.sachsen.de/berufliche-weiterbildung-individuell-berufsbezogene-weiterbildung

Sachsen-Anhalt - Weiterbildung

Wer wird gefördert? Erwerbstätige natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt mit einem Einkommen unterhalb der Pflichtversicherungsgrenze (Jahr 2024: 69.300 Euro).

Was wird gefördert? berufsbezogenen Weiterbildung

Wie wird gefördert? Die Zuwendung für Weiterbildungen beträgt in Abhängigkeit von der Zugehörigkeit zu den förderfähigen Personengruppen 60%, 80% oder 90% der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben. Für  Zusatzqualifikationen beträgt die Zuwendung 90% der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben. (max. 25.000 Euro)

Die zuwendungsfähigen Ausgaben können Teilnahme- und Prüfungsgebühren (mind. 1.000,- EUR),  Fahrtkosten,  Übernachtungskosten, zusätzliche Kinderbetreuungskosten sein.

Wo finde ich Informationen? https://www.ib-sachsen-anhalt.de/privatpersonen/weiterbilden/weiterbildung-individuell

Thüringen - Der Weiterbildungsscheck

Wer wird gefördert? Den Weiterbildungsscheck erhalten Erwerbstätige, die für in Thüringen ansässige Unternehmen arbeiten. Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen muss gemäß dem letzten Einkommenssteuerbescheid unter 55.000 € bei Einzelveranlagung und unter 110.000 € bei Zusammenveranlagung liegen.

Was wird gefördert? Weiterbildungen, die Kenntnisse, Fähigkeiten oder Fertigkeiten für den Beruf vermitteln und bei einem anerkannten bzw. zertifizierten Weiterbildungsträger stattfinden.

Wie wird gefördert? Thüringen gewährt einen Zuschuss zu Weiterbildungen von bis zu 1.000 Euro. Beantragt wird der Weiterbildungsscheck online vor der Anmeldung zum gewünschten Kurs. Die Förderung mit einem Weiterbildungsscheck ist einmal pro Kalenderjahr möglich.

Wo finde ich Informationen? https://www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de/foerderung/foerderung-a-z/weiterbildungsscheck

 

ddif
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Familientherapie und Beratung
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