Zusätzlich zu den Modulen sind ab dem dritten Ausbildungsjahr jährlich 24 Stunden Supervision (Einzel- oder Gruppensupervision) der eigenen Beratungspraxis verpflichtend. Das Institut bietet Supervisionsgruppen an. Externe Supervisor*innen müssen vom Institut autorisiert sein und die Stunden schriftlich bestätigen.
Die Arbeit an der eigenen persönlichen Entwicklung und die Auseinandersetzung mit anderen, wie sie in dieser Ausbildung im Mittelpunkt steht , führt dazu, dass den Teilnehmer*innen eigene, persönliche Themen bewusst werden, die sie über den Rahmen der Ausbildung hinaus bearbeiten sollten. Individuelle Therapie neben der Ausbildung ist deshalb sinnvoll und zumeist auch sehr hilfreich. Für uns ist es wichtig, dass Teilnehmer*innen - sofern sie bislang keine eigentherapeutische Erfahrung haben - erleben, wie es ist auf dem Klient*innen-Stuhl zu sitzen.